Siehe auch: „6. und 7. Buch Mose„
Der Besitz von Zauberbüchern
In den Zusammenhang des Fetischismus und der
Amulettverschreibung gehört auch das indirekte Verschreiben durch den Besitz und die Aufbewahrung von
Zauberbüchern. Unter die Zauberbücher, die im Volk im Umlauf sind, gehören folgende Titel: „Tennenbronner Zaubersprüche“, „Romanus-Büchlein“, „Der schwarze Rabe“, „Heiliger Segen“, „Der wahrhaftige, feurige Drache“, „Der wahre, geistliche Schild“, „Das siebenmal versiegelte Buch“, „Engelshülfe“, „Geheime Kunstschule“, „Der Gesundbetungspsalter“, „Das 6. und 7. Buch Moses“, „Das 8. bis 13. Buch Moses“. Das weit verbreitete und in seinen unheimlichen Auswirkungen am besten zu verfolgen ist das sogenannte
6. und 7. Buch Moses.
Wenn in diesem Abschnitt von der indirekten Verschreibung die Rede ist, so kann das mit diesem 6. und 7. Buch Moses belegt werden. In dem 6. Kapitel des 6. Buches Moses wird folgender Vertrag gemacht: Dem jeweiligen Besitzer des Buches verspricht Luzifer zu helfen und alle seine Befehle auszuführen, aber nur, solange er das Buch besitzt. Wenn nun diese Beziehungen, die hiermit zwischen dem Buchbesitzer und Luzifer angekündigt werden, alle aus Dummheit und törichtem
Volksaberglauben geboren sind, wenn der Teufelsglaube nur der bemitleidenswerte Wahn einer unerleuchteten Zeit ist, so kann man das mit einer Handbewegung abtun. Im rationalen Zeitalter hält man sich dann nicht mehr über solche Banalitäten auf. Merkwürdig ist allerdings die seelsorgerliche Beobachtung, daß in allen Häusern und Familien, in denen das 6. und 7. Buch Moses aufbewahrt oder gar damit gearbeitet wird, seelische Erkrankungen mancherlei Art zu finden sind.